• Hände schöpfen Wasser aus Bach
  • Wasserrecht

    Trinkwasser wird in Deutschland im Durchschnitt zu ca. 62 % aus Grundwasser, 30 % aus Oberflächenwasser und 8 % aus Quellwasser gewonnen. Die genauen Anteile hängen dabei stark von den regionalen Begebenheiten ab. Um die Menschen in unserer Region zuverlässig mit frischem Trinkwasser zu versorgen, entnehmen wir größtenteils Grundwasser aus Tiefbrunnen. Einige Gebiete werden außerdem mit Quellwasser versorgt.

    Zur Nutzung von Grund- oder Quellwasser benötigen Wasserversorger laut Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese Genehmigung umfasst, neben einer Begrenzung der Menge, strenge Nutzungsauflagen und meist eine Befristung. Der Vergabe dieses „Wasserrechts“ geht ein aufwändiger Genehmigungsprozess voraus. Hierfür werden verschiedene Fachgutachten angefertigt, die die unterschiedlichen Auswirkungen und Aspekte der Nutzung beleuchten. Außerdem wird der Bevölkerung und den anderen Nutzern im Gebiet die Möglichkeit geboten, sich zu beteiligen. Am Ende des Verfahrens erhält der Wasserversorger das Wasserrecht zur Grundwasserentnahme für 30 Jahre. Das bildet die Basis, um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser langfristig zu sichern.

    Warum muss Wasser rechtlich geschützt werden?

    Die natürliche Ressource Wasser wird heute auf unterschiedlichste Weise genutzt. Wir benötigen Wasser als lebenswichtiges Gut zum Trinken, zur Nahrungszubereitung und zur Körperhygiene, aber auch für unsere Freizeitaktivitäten. Die Industrie nutzt Wasser zur Gewinnung von Rohstoffen sowie zur Produktion und zum Transport von Waren. Außerdem wird Energie aus Wasserkraft erzeugt oder Wärme in Form von Warmwasser durch Leitungen transportiert. Bei diesem vielfältigen Einsatz konkurrieren häufig wirtschaftliche und ökologische Interessen. Um einen Ausgleich zwischen diesen Interessen herzustellen und gleichzeitig Ressourcen zu schonen, muss Wasser rechtlich geschützt werden.

    Die wichtigsten Regelungen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

    Wasserrecht für das Wasserwerk Hausen

    Wasserkammer im Wasserwerk Hausen

    Neubewilligung des Wasserrechts

    Einen Großteil der Trinkwasserversorgung der Stadt Freiburg und deren Umlandgemeinden übernehmen unsere Wasserwerke Ebnet und Hausen an der Möhlin. Das Wasserwerk Hausen versorgt in den letzten Jahren mehr und mehr Gemeinden und ist somit zu einem wesentlichen Standbein für die regionale Trinkwasserversorgung geworden.

    Im Dezember 2020 haben wir das Wasserrecht für das Wasserwerk Hausen neu beantragt, welches am 31.12.2020 ausgelaufen ist. Federführend für die Vergabe der wasserrechtlichen Genehmigung ist das Regierungspräsidium Freiburg.

    Bau neuer Tiefbrunnen

    Neben der Wiederbeantragung des Wasserrechts in exakt gleicher Höhe von 20 Mio. m³ pro Jahr planen wir den Bau von zwei neuen Tiefbrunnen für das Wasserwerk Hausen. Die neuen Tiefbrunnen dienen dazu, den zukünftigen Spitzenbedarf zu decken und verteilen die Grundwasserentnahme auf eine größere Fläche. So können wir die Versorgungssicherheit auch bei steigender Bevölkerung gewährleisten und den Betrieb des Wasserwerks flexibler gestalten. Außerdem reagieren wir damit auf klimatische Veränderungen, insbesondere langanhaltende Trockenperioden, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben.

    Der Bau und Betrieb der Tiefbrunnen sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser werden nach Maßgabe des Regierungspräsidiums zusammen in einem Verfahren behandelt. Im Anschluss an das Wasserrechtsverfahren wird es ein weiteres Verfahren zur Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes geben.

    Das Bewilligungsverfahren

    Nach ersten Vorgesprächen mit den Behörden arbeiten wir mit Hochdruck an der Zusammenstellung der umfangreichen Antragsunterlagen, die im Wesentlichen folgende Punkte enthalten:

    • Der Erläuterungsbericht beinhaltet eine ausführliche Vorhabensbeschreibung mit Trinkwasserbedarfsprognose und einer Zusammenfassung der einzelnen Gutachten. Weiterhin werden die Roh- und Trinkwasserqualität und die bestehende Anlagenstruktur erläutert.
    • Das hydrogeologische Gutachten untersucht die Auswirkungen der beantragten Wasserförderung auf den Grundwasserhaushalt und bilanziert die Wasserhaushaltsgrößen im Einzugsgebiet anhand eines bestehenden Grundwassermodells.
    • Die Umweltverträglichkeitsstudie, deren genauer Umfang in einem vorher stattfindenden Scopingtermin festgelegt wird, analysiert die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt. Dazu zählen Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, geschützte Bereiche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter sowie kumulierende Vorhaben und Wechselwirkungen. Ziel ist es, über eine Risikoanalyse frühzeitig die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu ermitteln, diese zu bewerten und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung zu benennen.

    Aktuelles

    April 2022:

    Während der Einwendungsfrist (von 22.02.2022 bis einschließlich 21.04.2022) kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg i. Br. erfolgen oder bei der jeweiligen Gemeinde in denen die Unterlagen ausliegen.

    Februar 2022:

    Bekanntmachung des Vorhabens und Beginn der Offenlage in den betroffenen Gemeinden. Neben der Auslage in den verschiedenen Gemeinden können die Antragsunterlagen während der Auslegungsfrist (von 22.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingesehen werden.

    Dezember 2020:

    Im Dezember 2020 haben wir beim Regierungspräsidium Freiburg den Antrag auf eine wasserrechtliche Bewilligung für den Weiterbetrieb des Wasserwerks Hausen an der Möhlin einschließlich des Baus zweier neuer Brunnen an diesem Standort gestellt. Nach Abgabe des Antrags kam es erneut zu Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium, diese mündeten in die Erstellung eines Annexes, der Teil der Antragsunterlagen ist.

    Oktober 2019:

    Im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 30.10.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Wasserwerk Hausen statt, bei der Anregungen aufgenommen wurden sowie Bedenken ausgeräumt werden konnten.


    Sie haben Fragen oder ein Anliegen rund um das Wasserrecht für das Wasserwerk Hausen? Wir sind gerne für Sie da! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an wasserrecht-hausen@badenovanetze.de